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AGB

Stand 03/2022

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für den Verkauf von neuen fabrikneuen Kraftfahrzeugen
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen berücksichtigen, dass die Fahrzeuge nicht in Großserienproduktion, sondern weitgehend individuell nach erfolgter Bestellung in kleinen Stückzahlen hergestellt werden. Daher sind für nicht ab Lager des Verkäufers zu liefernde Fahrzeuge längere Fristen für die Vertragsannahme zur Abklärung der Belieferung des Verkäufers und der vom Käufer gewünschten Lieferzeit erforderlich.

I Vertragsabschluß / Übertragung von Rechten und Pflichten
Der Käufer ist vier Wochen an die Bestellung gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist.

Il Rücktrittsvorbehalt
Aufgrund der handwerklichen in kleinen Stückzahlen erfolgten Fertigung der Fahrzeuge behält sich der Vorlieferant oder das Herstellerwerk, trotz der dem Verkäufer erteilten Lieferzusage, die Belieferung des Verkäufers vor. Der Verkäufer kann daher von diesem Vertrag zurücktreten, falls er trotz der erlangten Lieferzusage mit dem Fahrzeug zur Erfüllung dieser Bestellung nicht beliefert wird. Der Verkäufer hat für diesen Fall den Rücktritt dem Käufer gegenüber unverzüglich zu erklären, eine etwa geleistete Anzahlung des Käufers ist unverzüglich zurückzuerstatten.

III Beschaffenheit des Kaufgegenstandes
Die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes ergibt sich aus dessen Beschreibung. Änderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unerheblich und dem Käufer zumutbar sind.

IV Preise
Der Kaufpreis gilt ohne Skonto oder sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet. Preisänderungen sind nur zulässig, wenn die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll und die unverbindliche Preisempfehlung, falls keine besteht, der Händler- Einkaufspreis für den Kaufgegenstand verändert worden ist. Dann gilt der um den Betrag dieser Änderung abgeänderte Kaufpreis. Beträgt die Preiserhöhung 5 % oder mehr, so kann der Käufer von dem geschlossenen Vertrag binnen drei Wochen ab Zugang der Preiserhöhungsmitteilung zurücktreten. Im Falle des Rücktritts ist die unverzinslich erbrachte Anzahlung unverzüglich zurückzuerstatten. Wird im Kaufvertrag kein Festpreis festgelegt, dann gilt der am Tag der Auslieferung gültige empfohlene Listenpreis des Herstellers.

V Zahlung
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind spätestens bei Übernahme in bar vollständig zu entrichten. Die Bezahlung ist spätestens acht Tage nach Bereitstellungsanzeige des Fahrzeuges zur Übergabe und Übersendung der Rechnung fällig. Eine Verrechnung des Kaufpreises mit Forderungen des Käufers – gleich aus welchem Grund- ist ausdrücklich ausgeschlossen.

VI Lieferung und Lieferverzug
Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Eingang der Anzahlung. Der Käufer kann den Verkäufer zur Lieferung erst anmahnen, wenn der unverbindliche Liefertermin um sechs Wochen überschritten ist.

Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, haben keine vertragsaufhebende Wirkung. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

VII Abnahme
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen und über den Kaufgegenstand frei verfügen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser mindestens 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist.

VIII Eigentumsvorbehalt
Die Übergabe des Kaufgegenstandes erfolgt unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Käufers aus dem Kaufvertrag so wie eventuell mit abgeschlossener Leasing-, Kredit-, oder Finanzierungsverträge. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.

IX Sachmängel
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei Neufahrzeugen gegenüber dem Hersteller entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Lieferung des Kaufgegenstandes. Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei einem anderen vom Hersteller/Importeur für den Service des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieb geltend machen. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Mangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den vom Hersteller/Importeur für den Service des Kaufgegenstandes nächstgelegenen anerkannten Betrieb zu wenden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Für Sachmängel eingebauter Teile gilt die Sachmängelhaftung bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für den Kaufgegenstand.

X Haftung
Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Für fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels aus der Übernahme einer Garantie nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

XI Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Inländern einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz bzw. Wohnsitz des Verkäufers.

XII Export von Fahrzeugen in EU-Sanktionsländer
Die Makansi Handels GmbH erklärt hiermit ausdrücklich, dass sie keine Fahrzeuge in Länder exportiert, die von Sanktionen der Europäischen Union (EU) betroffen sind. Jeglicher Export von Fahrzeugen in solche Sanktionsländer durch den Käufer nach dem Verkauf durch unser Unternehmen liegt außerhalb unserer Kontrolle und Verantwortung.

Die Makansi Handels GmbH übernimmt keinerlei Haftung für den Export oder Weiterverkauf von Fahrzeugen in EU-Sanktionsländer durch den Käufer. Jegliche Schäden, Verluste oder rechtliche Konsequenzen, die sich aus dem Export oder Weiterverkauf von Fahrzeugen in solche Länder ergeben, liegen allein in der Verantwortung des Käufers. Es obliegt dem Käufer, sicherzustellen, dass der Export von Fahrzeugen gemäß den geltenden internationalen Sanktionsbestimmungen und Exportkontrollgesetzen erfolgt.

XIII Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers

Stand: 03/2022